Datenschutz-Folgenabschätzung für KI-Systeme

Seit den 1970er Jahren werden im Kontext des Datenschutzes Instrumente zur Beherrschbarkeit der Informationstechnik ausgebildet. Mit den Grundsätzen des Artikels 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich nun diejenigen Anforderungen entwickelt, die auch die Risiken der Systeme der Künstlichen Intelligenz gezielt auf Beherrschbarkeit hin bearbeitbar machen. Darüber hinaus weist der Artikel 35 DSGVO ("Datenschutz-Folgenabschätzung") ein Verfahren aus, mit dem die Funktionen und Schutzmaßnahmen für KI-Systeme, deren Datenverarbeitungen mit mindestens hohem Risiko für Personen verbunden sind, zu prüfen sind.

Der Vortrag weist systematisch aus, welche Schutzmaßnahmen, insbesondere für neuronale Netze und maschinelles Lernen, zu treffen sind.

Vorkenntnisse

TeilnehmerInnen sollten entweder ihre KI-Applikationen wirklich kennen und/oder sich bereits ernsthaft mit Anforderungen des operativen Datenschutzes und der Informationssicherheit befasst haben.

Lernziele

Feststellen, dass es möglich ist, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für eine KI systematisch und effizient durchzuführen.

 

Speaker

 

Martin Rost
Martin Rost ist stellvertretender Leiter des Technikreferats des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Schleswig-Holstein sowie Leiter der Unterarbeitsgruppe Standard-Datenschutzmodell des Arbeitskreis Technik der Konferenz der Datenschutzbeauftragten Deutschlands.

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