TeilnehmerInnen sollten entweder ihre KI-Applikationen wirklich kennen und/oder sich bereits ernsthaft mit Anforderungen des operativen Datenschutzes und der Informationssicherheit befasst haben.
Feststellen, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für eine KI systematisch und effizient durchzuführen möglich ist.
Martin Rost ist stellvertretender Leiter des Technikreferats des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Schleswig-Holstein, sowie Leiter
der Unterarbeitsgruppe Standard-Datenschutzmodell des Arbeitskreis
Technik der Konferenz der Datenschutzbeauftragten Deutschlands.
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